Strom- und Gaspreisbremse für unsere Kunden bereits ab dem 1. Januar

Wir haben die von der Bundesregierung beschlossene Energiepreisbremse für unsere Kundinnen und Kunden bereits zum 1. Januar 2023 umgesetzt.

Anfang Januar erhalten unsere Kundinnen und Kunden postalisch Ihren neuen Abschlagsplan unter Berücksichtigung der Gas- und/oder Strompreisbremse.

Hinweis: Bis zum Eingang der neuen Abschlagspläne bei unseren Kundinnen und Kunden in den ersten beiden Januarwochen werden wir keine Abbuchungen vornehmen. Alle Kundinnen und Kunden, die nicht an unserem bequemen Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten auch mit der Überweisung warten, bis ihnen das Schreiben vorliegt, beziehungsweise den gegebenenfalls bestehenden Dauerauftrag zunächst aussetzen.

Information zur Strompreisbremse
Mit der Strompreisbremse wird der Arbeitspreis für 80% des prognostizierten Verbrauchs auf 40 Cent/kWh gedeckelt. Der reguläre Arbeitspreis wird nur für den darüber hinaus gehenden Verbrauch berechnet. Die Entlastung durch die Strompreisbremse gilt vorläufig bis zum 30. April 2024.

Information zur Gaspreisbremse
Mit der Gaspreisbremse wird der Arbeitspreis für 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 Cent/kWh gedeckelt. Der reguläre Arbeitspreis von wird nur für den darüber hinaus gehenden Verbrauch berechnet. Die Entlastung durch die Gaspreisbremse gilt vorläufig bis zum 30. April 2024.

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