Die Energiepreisbremsen

Mit Beginn des Jahres 2023 ist das Gesetz zur Strompreisbremse und das Gesetz zur Wärme- und Gaspreisbremse in Kraft getreten. Mit diesen Gesetzen sollen alle Strom-, Gas- und Wärmekund*innen finanziell entlastet werden. Wir erklären Ihnen im Folgenden genau, wie die Preisbremsen für Strom und Gas funktionieren.

Strompreisbremse

Gaspreisbremse

Entlastungen durch die Strompreisbremse

(Stand: 09.01.2024)

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch unter 30.000 kWh wird der Strompreis für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct/kWh gedeckelt. Für den darüberliegenden Anteil wird dann weiterhin der mit dem Energieversorger vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gezahlt.

Für große Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 30.000 kWh wird der Preisdeckel für 70 % des Verbrauchs aus dem Jahr 2021 auf 13 ct/kWh (zzgl. Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile inkl. Umsatzsteuer) angesetzt.

Die Strompreisbremse trat ab März 2023 in Kraft, galt rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 und endete am 31.12.2023.

Privathaushalte mit einem Verbrauch unter 30.000 kWh, die elektrisch betriebene Heizungen nutzen, werden mit einer Anpassung des Energiepreisbremsengesetzes zum 1. August 2023 zusätzlich entlastet. Für entsprechende Wärmestromtarife wird der Strompreis für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 28 ct/kWh gedeckelt. Auch hier wird für den darüberliegenden Anteil weiterhin der mit dem Energieversorger vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gezahlt.

Egal wie groß der Stromverbrauch ist, jede*r profitiert vom Sparen: Je weniger Strom verbraucht wird, desto geringer ist der Anteil, der über der Preisbremse liegt. Es lohnt sich daher in jedem Fall, den Verbrauch so weit wie möglich zu reduzieren, um die eigenen Kosten möglichst gering zu halten.

Übrigens - Wer seinen Verbrauch um mehr als 20 % reduziert, spart sogar doppelt. Wir zeigen Ihnen, was das bedeutet und wie Sie Ihre eigene Entlastung errechnen.


Entlastungen durch die Gaspreisbremse

(Stand: 09.01.2024)

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch unter 1,5 Mio kWh wird der Gaspreis für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh gedeckelt.  Für den darüberliegenden Anteil wird dann weiterhin der mit dem Energieversorger vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gezahlt. Die Differenz, die sich aus dieser Entlastung ergibt, wird aus Mitteln des Bundes finanziert und an die Energieversorger ausgezahlt.

Für große Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch von über 1,5 Millionen kWh wird der Preisdeckel für 70 % des Verbrauchs aus dem Jahr 2021 auf 7 ct/kWh (zzgl. Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile inkl. Umsatzsteuer) angesetzt.

Die Gaspreisbremse trat ab März 2023 in Kraft, galt rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 und endete am 31.12.2023.

Egal wie groß der Gasverbrauch ist, jede*r profitiert vom Sparen: Je weniger Gas verbraucht wird, desto geringer ist der Anteil, der über der Preisbremse liegt. Es lohnt sich daher in jedem Fall, den Verbrauch so weit wie möglich zu reduzieren, um die eigenen Kosten möglichst gering zu halten.

Übrigens - Wer seinen Verbrauch um mehr als 20 % reduziert, spart sogar doppelt. Wir zeigen Ihnen, was das bedeutet und wie Sie Ihre eigene Entlastung errechnen.

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