FAQ

Häufige Fragen und Antworten

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Belieferung mit 100% Ökostrom von Energrün

Wie kann ich einen Strom- oder Gasvertrag abschließen?

Sie können direkt über unser Formular ein Angebot für Ökostrom und/oder Ökogas anfordern. Alternativ können Sie unseren Kundenservice auch telefonisch unter der 04131 8722-777 kontaktieren oder uns eine E-Mail an service@energrün.de senden und sich ein unverbindliches Angebot erstellen lassen.

Für das Angebot benötigen wir:

  • Den Grund für den Wechsel (Umzug, Neueinzug oder Versorgerwechsel)
  • Ihren letzten vorliegenden oder prognostizierten Jahresverbrauch
  • Die Adresse der Verbrauchstelle
  • Im Fall eines Versorgerwechsels Ihren jetzigen Energieversorger
  • Bei einem Neueinzug das Einzugsdatum
Wie kann ich meinen Vertrag verlängern?

In der Regel verlängert sich Ihr Vertrag automatisch, wenn Sie ihn nicht kündigen. Die genauen Vertrags- und Kündigungsfristen können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen oder beim Kundenservice erfragen.

Kann ich meinen Tarif wechseln?

Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit ist ein Tarifwechsel grundsätzlich möglich. Wenn Sie sich über unsere aktuellen Angebote informieren möchten, sprechen Sie gerne unseren Kundenservice an. Unsere Mitarbeiter geben Ihnen gerne Auskunft darüber, inwiefern und wann ein Tarifwechsel für Sie möglich ist.

Wo finde ich Begriffserklärungen zu meiner Verbrauchsabrechnung?

Unter der Rubrik Tipps und Wissenswertes werden Ihnen alle Begriffe aus Ihrer Verbrauchsabrechnung für Strom und Gas verständlich erklärt.

Wie funktioniert der Anbieterwechsel zu Energrün?

Jede/r Mieter*in und Eigentümer*in mit eigenem Zähler kann bequem und sicher zu den günstigen Tarifen von Energrün wechseln. Fordern Sie hier einfach Ihr persönliches, unverbindliches Angebot an. Wenn Ihnen dieses zusagt, senden Sie uns die Vertragsunterlagen unterschrieben zurück. Energrün übernimmt dann alle Formalitäten für Sie: Wir kündigen Ihren alten Versorgungsvertrag und schalten Ihre Energieversorgung ohne Unterbrechung punktgenau zum Liefertermin auf unsere günstigen Tarife um.

Ich wohne zur Miete, kann ich auch zu Energrün wechseln?

Wenn Sie einen eigenen Zähler haben, können Sie ohne weiteres zu Energrün wechseln. Sofern Sie über einen Gemeinschaftszähler in einem Mehrfamilienhaus versorgt werden, sollten Sie Ihren Vermieter bzw. Ihre Hausverwaltung auf einen Wechsel zu den günstigen Tarifen von Energrün ansprechen. Auch wenn Ihre Energie bisher mit Ihrer*m Vermieter*in über Ihre Nebenkosten abgerechnet wird, fragen Sie ihn einfach nach einem Anbieterwechsel.



Welche Angaben sind für den Wechsel notwendig?

Für Ihren Versorgerwechsel benötigen Sie die Zählernummer Ihres Energiezählers, den Energieverbrauch des vergangenen Jahres sowie die Kundennummer bei Ihrem bisherigen Versorger. Alle Angaben finden Sie im Regelfall auf Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung. Wir benötigen für Ihre Bestellung weiterhin Ihre Lieferanschrift sowie Ihre Bankverbindung. Alle Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung entgegengenommen und nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung behandelt.



Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?

Ihren bestehenden Strom- bzw. Gasvertrag müssen Sie nicht selbst kündigen, denn Energrün übernimmt alle Formalitäten für Sie. Wir kündigen Ihren alten Versorger pünktlich zum nächstmöglichen Kündigungstermin, damit wir Sie schnellstmöglich mit unserer klimaneutralen Energie beliefern können.

Einzige Ausnahme: Wenn Sie aufgrund einer Preisanpassung zu Energrün wechseln möchten, sollten Sie Ihren Vertrag aufgrund der kurzen Sonderkündigungsfrist (meist 14 Tage) selbst kündigen. In diesem Falle teilen Sie uns bitte das Enddatum Ihres Vertrags bei der Bestellung mit.



Müssen zusätzliche Verträge von mir geschlossen werden, z.B. mit dem Netzbetreiber oder mit dem bisherigen Stromanbieter?

Nein, es sind keine weiteren Verträge notwendig. Mit Ihrem Auftrag an Energrün haben Sie alles Notwendige bereits erledigt, um Ihren Energieversorger zu wechseln.



Liefert Energrün bundesweit?

Ja, klimaneutrale Energie von Energrün können Sie überall in Deutschland bzw. innerhalb des Deutschen Netzgebiets beziehen.



Entstehen durch den Wechsel Kosten?

Nein, für Ihren Versorgerwechsel zu Energrün werden von uns selbstverständlich keine Gebühren erhoben.



Muss eine Sicherheitsleistung oder Kaution geleistet werden?

Nein, die Bonität von Energrün ist so gut, dass wir keine Sicherheitsleistung oder Kaution von Ihnen benötigen.



Sind Vorauszahlungen oder Paketpreise zu leisten?

Nein, Sie zahlen Ihre Energie lediglich mit den üblichen monatlichen Abschlagszahlungen. Verbraucherschutzorganisationen warnen vor Angeboten mit Vorauszahlungen oder Paketpreisen! Ähnlich kritisch sind Bonifikationen zu betrachten, deren Leistung häufig an deutliche Hürden geknüpft sind. Diese sind häufig in den AGB versteckt und schwer auffindbar.



Wie kann ich meinen bestehenden Vertrag kündigen?

Schauen Sie in Ihren Vertragsunterlagen, zu wann Sie Ihren Vertrag kündigen können. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Vertragsende.

Die Kündigung können Sie anschließend ganz einfach über unser Kündigungsformular anstoßen.

Wenn Sie postalisch oder via E-Mail kündigen möchten, muss die Kündigung Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Vertragsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum beinhalten. Bei postalischen Kündigungen ist außerdem Ihre Unterschrift erforderlich.

Liefertermin

Wie lange dauert der Wechsel?

Ihr Wechsel zu Energrün wird entsprechend Ihrer aktuellen Versorgungssituation durchgeführt. Dies liegt daran, dass Sie bereits einen Vertrag mit Ihrem aktuellen Energieanbieter abgeschlossen haben, der eine bestimmte Laufzeit und Kündigungsfrist vorsieht. Beachten Sie bitte, dass wir den Wechsel maximal ein halbes Jahr in die Zukunft planen können.

Sobald Sie bei uns eine Energiebestellung aufgeben, erhalten Sie umgehend eine schriftliche Bestätigung des Vertrags. Anschließend kümmern wir uns um die Kündigung Ihres bisherigen Vertrags und übernehmen die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber.

Sobald uns Ihr bisheriger Versorger und der Netzbetreiber Ihren Wechsel bestätigt haben, informieren wir Sie schriftlich über Ihren Lieferbeginn bei Energrün.

Kann ich einen Wunschliefertermin angeben?

Ja, anhand Ihrer aktuellen Vertragsdaten können Sie Ihren Lieferbeginn durch Energrün genau vorhersagen. Achten Sie dabei auf die Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und die automatische Vertragsverlängerung bei Nicht-Kündigung. Energrün wird sich nach besten Kräften bemühen, Ihren Wunsch-Liefertermin zu gewährleisten.

Leider sind wir bei der Umstellung als Ihr neuer Energieversorger sowohl von der Bestätigung Ihres bisherigen Lieferanten als auch von der des Netzbetreibers abhängig. Sobald uns diese Bestätigungen vorliegen, werden wir Sie schriftlich über den Liefertermin informieren. Durch die von der Bundesnetzagentur festgelegten Fristen im Anbieterwechsel kann dies unter Umständen erst wenige Tage vor Ihrem Lieferbeginn geschehen.

Mein Vertrag bei meinem Altversorger hat noch eine Restlaufzeit, kann ich trotzdem wechseln?

Ja, grundsätzlich ist ein Wechsel möglich. Wenn Ihre Restvertragslaufzeit zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung noch mehr als 6 Monate beträgt, ist ein sofortiger Wechsel zu Energrün allerdings nicht möglich. Sollten sich Ihre Lieferbedingungen innerhalb dieser Zeit ändern, werden wir Sie selbstverständlich schriftlich darüber informieren.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie auch vor Beginn Ihrer Energiebelieferung durch Energrün das Recht auf Sonderkündigung bei Umzug oder Preisanpassung haben.

Ich kündige wegen einer Preiserhöhung. Kann ich dann schneller wechseln?

Ihr Anbieterwechsel wird von Energrün mit höchster Priorität und Sorgfalt behandelt - aber durch die Regelungen auf dem deutschen Energiemarkt sind bestimmte Fristen zu beachten.

Daher können wir Sie leider nicht "sofort" beliefern, wenn Ihr alter Anbieter eine Preiserhöhung bekannt gibt, sondern erst zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Ihrer Kündigung.

Das ist in der Regel der Termin, zu dem die Preiserhöhung durchgeführt wird. Bitte nutzen Sie in diesem Fall Ihr Sonderkündigungsrecht bei Ihrem alten Versorger und wechseln Sie zu Energrün. Damit Ihre Sonderkündigung rechtzeitig bei Ihrem alten Versorger eintrifft, bitten wir Sie, diese Kündigung selbst und ohne Umwege durchzuführen.

Muss ich den Zählerstand an Energrün übermitteln?

Wir bitten Sie zum Lieferbeginn, zum jährlichen Abrechnungsturnus und zum Vertragsende um die Ablesung Ihres Zählerstandes, um Ihnen regelmäßig korrekte Verbrauchsabrechnungen erstellen können. Unter Umständen wird sich auch Ihr Netzbetreiber zu diesen Zeitpunkten mit Ihnen in Verbindung setzen - dies ist absolut gerechtfertigt.

Zur Sicherheit sollten Sie sich diesen Zählerstand für Ihre Unterlagen notieren.

Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?

Sie können Ihren Zählerstand bequem online eingeben, uns eine E-Mail an service@energrün.de senden oder uns Ihren Zählerstand telefonisch unter der 04131 8722-777 mitteilen. Bitte nennen Sie uns dabei Ihre Kundennummer, den Zählerstand und das Ablesedatum.

Kann es zu einer Energieunterbrechung beim Wechsel kommen?

Nein, durch gesetzliche Vorschriften ist es unmöglich, dass es beim Energieversorgerwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung kommt. Der örtliche Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, die Stromversorgung zu gewährleisten. Während Ihres Anbieterwechsels zu Energrün kann es daher zu keinem Zeitpunkt zu einem Ausfall Ihrer Energieversorgung kommen - es sei denn, es gibt tatsächlich Probleme mit dem Netz. Das hat jedoch unter keinen Umständen etwas mit Ihrem Versorgerwechsel zu tun!

Zahlung & Abrechnung

Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

Wir akzeptieren Zahlungen per Lastschrift oder Überweisung.

Worauf bezieht sich die Energiepreisfixierung?

Der Anteil des reinen Energiepreises, also des Stroms, wird für die Dauer der Energiepreisfixierung fest garantiert. Weitere Bestandteile des abgerechneten Preises sind gesetzliche Abgaben und die Netzentgelte für die Durchleitung des Stroms zu Ihnen nach Hause. Wenn sich diese Bestandteile im Beitrag erhöhen, kann Energrün diese Erhöhungen an die Kunden weitergeben und den Preis anpassen. Denn auf die Abgaben und Netzentgelte hat Energrün keinen Einfluss. Eine Erhöhung dieser Preisbestandteile trifft jeden Energieversorger.

Mehr Informationen zur Energiepreisgarantie finden Sie unter der Rubrik Tipps & Wissenswertes.

Weshalb kann Energrün faire Preise langfristig garantieren?

Energrün bietet eine verlässliche Stromversorgung aus reinem Ökostrom mit effizienten Prozessen, einer schlanken Verwaltung und günstigem Einkauf am Strommarkt.

Diese Kostenersparnisse geben wir gerne an unsere Kunden*innen weiter. Auf eine zuverlässige und sichere Energieversorgung können Sie sich neben unseren qualitätszertifizierten Kundenservice somit immer verlassen.

Welche Steuern und Abgaben sind in meiner Rechnung enthalten?

Ihre Strom- und Gasrechnung von Energrün enthält die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer sowie weitere Abgaben wie Netznutzungsentgelte und Konzessionsabgaben. Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie in Ihrer jährlichen Rechnung. Einen Überblick über die fixen Preisbestandteile finden Sie hier.

Was sind die Bestandteile des Strompreises?

Ihr jährlicher Strompreis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Grundpreis und dem Arbeits- bzw. Verbrauchspreis.
Der Grundpreis ist eine feste Grundgebühr, die für den Stromanschluss fällig wird. Er beinhaltet wiederum die Grundpreise Ihres Netzbetreibers und auch dessen Messkosten.
Der Arbeitspreis wird berechnet pro verbrauchter Kilowattstunde Strom und beinhaltet die Netzentgelte, die Konzessionsabgabe für die Gemeinde und die gesetzlichen Abgaben und Umlagen.

Im Strompreis sind zusätzlich Stromsteuer, KWKG-Umlage zur Förderung der Wärmepumpentechnik, §19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore Netzumlage enthalten. Auf alle Preisbestandteile wird am Ende die Mehrwertsteuer dazu gerechnet.

Mehr Informationen über die einzelnen Preisbestandteile und die Zusammensetzung des Strompreises finden Sie hier.

Was sind die Bestandteile des Gaspreises?

Ihr jährlicher Gaspreis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Grundpreis und dem Arbeits- bzw. Verbrauchspreis.
Der Grundpreis ist eine feste Grundgebühr, die für den Gasanschluss fällig wird. Er beinhaltet wiederum eine Service-Gebühr des Energieversorgers und die Grundpreise Ihres Netzbetreibers, sowie dessen Messkosten.

Der Arbeitspreis wird berechnet pro verbrauchter Kilowattstunde Gas und beinhaltet neben dem Energiepreis die gesetzlichen Abgaben und Umlagen. Diese umfassen einen CO2-Preis gemäß dem BEHG, die Energiesteuer, das Netznutzungs-Entgelt, die Konzessionsabgabe für die Gemeinde und die Gasspeicherungsumlage. Auf alle Preisbestandteile fällt am Ende die Mehrwertsteuer an.

Mehr Informationen über die einzelnen Preisbestandteile und die Zusammensetzung des Gaspreises finden Sie hier.

Wie errechnet sich die Abschlagshöhe?

Der von Ihnen angegebene Jahresverbrauch wird in Abschläge umgerechnet, sodass am Ende des Jahres eine möglichst geringe Differenz entsteht. Für das Folgejahr wird er anhand des tatsächlichen Vorjahresverbrauchs neu festgelegt. Eine eventuelle Abschlagsanpassung erhalten Sie mit Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.

Jahresverbrauch in kWh * Arbeitspreis + jährliche Grundgebühr/ 12 Monate = Abschlagszahlung (gerundet auf volle Euro-Beträge)

Wie kann ich meinen Abschlagsbetrag ändern?

Wenn sich Ihr Verbrauch merklich ändert, weil eine Person bei Ihnen ein- oder auszieht oder Sie neue, energiesparende Geräte angeschafft haben, ist eine Anpassung Ihres monatlichen Abschlags sinnvoll. Um Ihren Abschlagsbetrag zu ändern, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice. Bitte halten Sie hierzu Ihre Kundennummer bereit, damit wir Ihr Anliegen schneller bearbeiten können.

Wann erhalte ich meine Verbrauchsabrechnung?

Sie erhalten Ihre Verbrauchsabrechnung wie gewohnt nach 12 Belieferungsmonaten nach vorheriger Zählerablesung. Zur Zählerablesung erhalten Sie von uns eine Aufforderung und können uns den Stand online, telefonisch oder über den Postweg mitteilen.

Die Rechnung umfasst die Differenz zwischen den bereits geleisteten Abschlagszahlungen und Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Selbstverständlich zahlen Sie nur das, was Sie auch verbraucht haben. Bei einer Überzahlung bedeutet dies z.B., dass Ihnen Ihr Guthaben ausgezahlt wird und der Abschlag für den folgenden Abrechnungszeitraum angepasst wird.

Wann erfolgt meine erste Abbuchung?

Wenn Sie uns eine Lastschriftvollmacht erteilt haben, werden wir die erste Abschlagszahlung nach Ihrer Lieferbestätigung abbuchen, frühestens jedoch zum 1. Werktag der Energiebelieferung.

Sind alle Steuern und Abgaben enthalten?

Alle Preisangaben verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben. Für Sie als Endkunde kommen keine weiteren Kosten hinzu.

Im Strompreis sind folgende Abgaben enthalten: Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Netznutzungsentgelte, EEG-Umlage, §19 NEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage gem. §17f EnWG und §18 Umlage für abschaltbare Lasten (AbLaV-Umlage).

Was passiert, wenn ich vor Ablauf eines Jahres kündige?

Sollte sich durch besondere Umstände eine Kündigung vor Ablauf eines Jahres ergeben, werden Sie gebeten, Ihren Zählerstand abzulesen. Den sich daraus ableitenden Verbrauch gleichen wir in Ihrer Verbrauchsabrechnung mit den von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen ab.

Die entsprechende Differenz wird dann von Energrün an Sie erstattet, bzw. von Ihnen nachgezahlt.

Was ist, wenn ich mehr bzw. weniger Energie verbrauche?

Selbstverständlich zahlen Sie nur die Menge Energie, die Sie auch verbraucht haben. In dem anschließenden Abrechnungszeitraum werden ggf. zu viel bezahlte Entgelte mit Ihrem nächsten Abschlag verrechnet.

Sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie weniger Energie verbrauchen und deshalb weniger zahlen wollen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Bitte zahlen Sie niemals unangekündigt einen geringeren Abschlag als vereinbart. Denn unser System mahnt Sie dann unter Umständen an.

Wenn Sie zukünftig einen höheren Energieverbrauch vermuten (z.B. auf Grund einer/s weitere/n Mitbewohner*in, der Anschaffung eines neuen Großgerätes o.ä.), melden Sie sich bitte auch schnellstmöglich bei uns. So können wir Ihre Abschlagszahlung in gemeinsamer Absprache anpassen und eine Nachzahlung zur Verbrauchsabrechnung für Sie vermeiden.

Was passiert bei Preisanpassungen?

Energrün ist stets bemüht, Ihnen dauerhaft günstige Preise für Ihre Energieversorgung anbieten zu können.

Sollte es in Ihrem Tarif dennoch zu einer Preisanpassung auf Grund einer Erhöhung des Energiepreises kommen, werden wir Sie mindestens einen Monat vorher schriftlich darüber informieren. Selbstverständlich sind Preiserhöhungen innerhalb der Energiepreisgarantie (mit Ausnahme von Erhöhungen der gesetzlichen Abgaben und Netzentgelten) ausgeschlossen.

Wann kann ich kündigen?

Die Kündigungsfrist unserer meisten Tarife beträgt 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende. Ansonsten verlängert sich Ihr Vertrag um weitere 12 Monate. Eine Ausnahme bildet der Tarif „Energrün (Wind) garant“: Hier ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende einzuhalten, sonst verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

Genauere Infos dazu finden Sie aber auch immer in Ihren Vertragsunterlagen bzw. in Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung.

Umzug

Kann ich meinen Vertrag im Falle eines Umzugs mitnehmen?

Eine direkte Vertragsmitnahme ist nicht möglich, da der Vertrag für die aktuelle Verbrauchsstelle erstellt wurde. Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag zum Auszug und lassen Sie sich ein Angebot für Ihre neue Adresse von uns erstellen.

Ihre Kündigung können Sie ganz einfach über unser Kündigungsformular anstoßen. Wenn Sie ein Angebot für Ihre neue Adresse wünschen, teilen Sie uns dies einfach über das Mitteilungsfeld mit.

Alternativ schreiben Sie uns auch gerne eine E-Mail oder einen Brief mit Ihrem Anliegen. Für die Bearbeitung Ihres Umzugs benötigen wir Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Vertragsnummer und das Auszugsdatum. Für Ihr neues Angebot benötigen wir darüber hinaus Ihre neue Adresse und das Einzugsdatum.

Was passiert wenn ich kündige?

Bei einem Umzug endet Ihr Energievertrag zunächst mit dem Auszug. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzugstermin mindestens 8 Wochen vorher, sowie Ihren Zählerstand zum Auszugsdatum mit. Nach Ihrem Auszug erhalten Sie von uns eine Schlussabrechnung an Ihre neue Adresse.

Gerne erstellen wir Ihnen für diese auch direkt ein neues Angebot, sodass Sie Ihre klimafreundliche Energie von Energrün „mitnehmen“ können.

Welche Fristen sind bei einem Neueinzug zu beachten?

Wenn Sie in eine neue Immobilie ziehen und dort zu den günstigen Energrün-Tarifen beliefert werden möchten, können Sie die Versorgung innerhalb von 6 Wochen rückwirkend zum Einzugsdatum beantragen.

Andernfalls wird Sie der örtliche Grundversorger zunächst übergangsweise in Ihrer neuen Wohnung mit Strom versorgen. Bitte erteilen Sie uns in diesem Fall einen regulären Auftrag zum Anbieterwechsel, den wir gerne für Sie durchführen.

Welche Angaben benötige ich bei einem Neueinzug?

Um Ihnen ein Angebot für Ihre neue Verbrauchsstelle (Wohnung oder Gewerbesitz) zu erstellen, benötigen wir von Ihnen die Adresse, Ihr Einzugsdatum und den zu erwartenden Jahresverbrauch. Gefällt Ihnen unser Angebot, so benötigen wir noch Ihre neue Zählernummer.

Diese erhalten Sie in der Regel auf Anfrage bei Ihrem zukünftigen Vermieter oder Hausverwalter. Damit können Sie auch in Ihrer neuen Verbrauchsstelle unsere klimafreundliche Energie beziehen.

Jetzt ein unverbindliches Angebot erstellen lassen!

Technische Fragen

Was heißt kWh bzw. Kilowattstunde?

Eine Kilowattstunde ist eine Energieeinheit, um bspw. Strom zu messen. Damit ist die Menge an Energie gemeint, die bei einer Leistung von 1.000 Watt pro Stunde abgegeben oder aufgenommen wird.

Brauche ich zum Versorgerwechsel einen neuen Strom- bzw. Gaszähler?

Nein, Sie müssen keinerlei Änderungen an Ihrem Stromanschluss vornehmen, um Ihren Energieversorger zu wechseln. Es ist auch kein Austausch des Zählers erforderlich.

Kann es durch den Wechsel zu einer Unterbrechung der Stromversorgung kommen?

Nein, es kann auf keinen Fall zu einer Unterbrechung Ihrer Stromversorgung kommen! Hierfür gibt es eine gesetzliche Garantie. Selbst wenn es beim Wechsel des Anbieters zu Komplikationen kommt, wird die Stromversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen.

Der örtliche Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Versorgung mit Energie zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.

Wer liest meinen Zähler ab?

Zum Ende des Vertragsjahres werden wir Sie bitten, Ihren Zählerstand abzulesen und uns online, telefonisch oder postalisch zu übermitteln.

Dies ist notwendig, damit wir Ihre Jahresverbrauchsabrechnung korrekt und pünktlich für Sie erstellen können. Möglicherweise wird zusätzlich wird der örtliche Netzbetreiber Ablesungen bei Ihnen vornehmen. Dies ist ebenfalls korrekt und gerechtfertigt.

Wer ist bei Versorgungsstörungen verantwortlich?

Bei Störungen in der Energieversorgung ist Ihr örtlicher Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner. Dieser ist verpflichtet, eventuelle Störungen zu beheben, unabhängig davon, wer Ihr Energieversorger ist. Als Versorger hat Energrün keine Möglichkeit, Netzstörungen einzusehen oder gar zu beheben.

Dafür zahlt Energrün zahlt für den Betrieb und die Wartung von Zähler und Stromnetz ein Nutzungsentgelt an den Netzbetreiber.

Sind meine Daten sicher?

Alle personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Energieliefervertrags von Ihnen erhalten, werden vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Das bedeutet: Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Betreuung und Beratung Ihres Energiebezugs bei uns. Energrün wird keine Daten an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten. Unsere detaillierten Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Wie kommt der Strom zu meinem Anschluss?

Unser günstiger Strom fließt durch das Stromnetz zu Ihrem Hausanschluss. Dazu werden die bereits bestehenden Leitungen genutzt, für deren Nutzung Energrün ein Nutzungsentgelt an den Netzbetreiber entrichtet.

Diese Gebühren sind in Ihrem Strompreis selbstverständlich bereits enthalten.

Was soll ich im Falle eines Stromausfalls oder einer Gasstörung tun?

Im Falle eines Stromausfalls oder einer Gasstörung wenden Sie sich bitte umgehend an den 24-Stunden Notdienst Ihres örtlichen Netzbetreibers.

Weitere Fragen

Wie erreiche ich den Kundenservice?

Unsere Mitarbeiter*innen im Kundenservice erreichen Sie einfach und bequem über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter service@energrün.de. Alternativ stehen wir Ihnen zu unseren Servicezeiten über unsere Servicenummer: 04131 8722-777 zur Verfügung.

Gibt es Tarife für einen Jahresverbrauch über 100.000 kWh?

Ja! Sofern Sie eine Lieferstelle mit einem Verbrauch über 100.000 kWh von uns beliefern lassen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt unter service@energrün.de mit uns auf.

Wir erstellen Ihnen dann ein perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

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