Die EU-Kommission hat heute das Beihilfe-Prüfverfahren zum Paragraph 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung eingeleitet.

Die von der Kommission beanstandete „Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen“ befreit stromintensive industrielle Großabnehmer aufgrund einer Genehmigung der Bundesnetzagentur vollständig von der Zahlungspflicht von den Netzentgelten. [...]

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