Gas- und Strompreisbremse - Aktuelle Informationen zu den staatlichen Entlastungsmaßnahmen

Gas- und Strompreisbremse

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass sowohl die Gas- als auch die Strompreisbremse ab März 2023 in Kraft treten und bis April 2024 gelten sollen. Rückwirkend sollen die Preisbremsen auch für Januar und Februar 2023 gelten. Entsprechende Ersparnisse, die sich aus der rückwirkenden Anwendung der Preisbremse für Januar und Februar ergeben, sollen von den Energieversorgern im März 2023 an die Kund*innen ausgezahlt werden.

Mit der Gaspreisbremse soll der Gaspreis für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine mit einem Verbrauch von unter 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr auf 12 ct/kWh gedeckelt werden. Dieser Preisdeckel soll für 80 % des im September 2022 prognostizierten Verbrauchs gelten.

Eine ähnliche Regel soll für die Strompreisbremse zur Anwendung kommen: Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch von maximal 30.000 Kilowattstunden im Jahr soll der Strompreis für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct/kWh gedeckelt werden.

Für Verbräuche oberhalb der 80 % des Vorjahresverbrauchs (Strom) bzw. des im September 2022 prognostizierten Verbrauchs (Gas) würde dann der mit Energrün vereinbarte Arbeitspreis angesetzt werden.

Sobald die Gas- und Strompreisbremse gesetzlich verankert wurden, werden unsere Kund*innen postalisch über die Höhe der zukünftigen Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Preisbremse informiert.

Trotz dieser Entlastungsmaßnahmen bleibt es weiterhin oberstes Gebot, sparsam mit Energie umzugehen. Energrün hat zahlreiche Tipps zusammengetragen, mit denen Strom- und Gasverbrauch effektiv gesenkt werden können.

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