KfW-Förderung für Ladestationen/ Wallboxen für Elektroautos

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Förderung von Ladestationen durch die KfW im Überblick:

  • Zuschuss von 900,00 € pro Ladestation/Wallbox (die Gesamtkosten müssen mind. 900,00 € betragen)
  • Für ausschließlich privat genutzte Stellplätze & Garagen von Wohngebäuden (entsprechend der Förderrichtlinien)

VORAUSSETZUNG für die Förderung ist der Betrieb der Ladestation mit erneuerbaren Energien – zum Beispiel mit einem E-Drive-Tarif von Energrün oder aus der eigenen Photovoltaik-Anlage.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind Ladestationen an Stellplätzen und Garagen, die ausschließlich privat zugänglich sind. Gefördert werden folgende Kosten:

  • Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (mit 11kW Ladeleistung) und intelligenter Steuerung. Ladestationen mit einer Ladeleistung >11kW werden ebenfalls gefördert, wenn die Ladeleistung auf 11kW begrenzt wird.
  • Kosten aller Installationsarbeiten, Einbau und Anschluss der Ladestationen
  • Kosten eines Energiemanagementsystems zur Steuerung der Ladestation

Wer darf einen Antrag stellen?

  • Private Eigentümer
  • Mieter (mit Zustimmung des Vermieters)
  • Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Vermieter von Wohneigentum

Ablauf des Förderantrags:

  • Antrag im KfW-Zuschussportal stellen (WICHTIG: Der Antrag muss vor dem Kauf der Ladestation gestellt werden)
  • Identität nachweisen & Ladestation kaufen und installieren lassen
  • Nachweise im KfW-Zuschussportal hochladen und Zuschuss erhalten

Nützliche Informationen

Ist der Ökostrom von Energrün für die Beantragung der KfW-Förderung für Ladestationen förderfähig?

Ja, mit den E-Drive-Tarifen von Energrün beziehen Sie 100 % zertifizierten Ökostrom aus Windkraft.

Sind alle Ladestationen förderfähig?

Nein. Die Ladestationen müssen vorgegebene Kriterien erfüllen und werden ausschließlich von der KfW-Bank freigegeben. Eine Liste der möglichen Ladestationen finden Sie hier.

Muss ich schon vor Antragstellung mit Ökostrom versorgt werden?

Entscheidend hierfür ist das frühstmögliche Kündigungsdatum im bestehenden Stromliefervertrags. Spätestens, wenn Sie die Rechnung für die beantragte Förderung hochladen, muss der Stromliefervertrag für erneuerbare Energien abgeschlossen sein.

Quelle & weiterführende Informationen

https://www.kfw.de

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